FAQ
Häufig gestellte Fragen
Unter Personaldienstleistungen versteht man unterschiedliche Dienstleistungen rund um den Einsatz von Personal. Daraus ergibt sich ein umfangreiches Aufgabengebiet mit dem Ziel der Personalgewinnung und -vermittlung.
Folgende Tätigkeiten fallen bei Personaldienstleistern bzw. Arbeitsvermittlern unter anderem an:
- Erstellung von Anforderungsprofilen und Positionsbeschreibungen
- Platzierung von Stelleninseraten
- Ansprache und Rekrutierung von Bewerber:innen
- Führung von Vorstellungsgesprächen
- Vermittlung von Mitarbeiter:innen an Unternehmen
- Planung von Personaleinsätzen bei Kund:innen
- Karrierecoaching von Mitarbeiter:innen
- Beratung von Mitarbeiter:innen und Unternehmen
Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung, Personaldienstleistung) bedeutet, dass ein Personaldienstleister (Überlasser) seine Arbeitskräfte (Zeitarbeitnehmer:innen) einem anderen Arbeitgeber (Beschäftiger) aufgrund eines Überlassungsvertrages zur Verfügung stellt.
Die überlassenen Arbeitskräfte erbringen ihre Arbeitsleistungen gegenüber dem Beschäftiger, dieser wird dadurch aber nicht zum Arbeitgeber für die überlassenen Arbeitnehmer:innen.
In Österreich unterliegt die Arbeitskräfteüberlassung den besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) und bedarf einer behördlichen Genehmigung.
Weiters regeln Kollektivverträge (für Arbeiter:innen der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung und für Angestellte der Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk, Gewerbe und in der Dienstleistung) überlassungsunabhängig den Mindestlohn bzw. -gehalt.
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Ihre Daten werden nie ohne vorherige Absprache bzw. ohne nähere Informationen an den Auftraggeber weitergegeben.
Wir halten alle Bewerbungsgespräche so allgemein wie möglich, um optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen und alle möglichen Stellen in Betracht zu ziehen, um für Sie eine passende Position zu finden.
Halten Sie Ihre Bewerbung am besten neutral. Gerne können Sie auch bei uns im Büro anrufen und nachfragen, an welche:n Ansprechpartner:in die Bewerbung adressiert werden soll.
Ausgeschriebene Positionen: Wenn Sie einen unserer Jobs auf einer Jobbörse (karriere.at, Willhaben, Stepstone etc.) oder auf Social Media (LinkedIn) finden, können Sie sich direkt über die Plattform bewerben. Außerdem finden Sie jede Position auch auf unserer Webseite, wo Sie sich ganz einfach mit einem Klick bewerben können.
Initiativbewerbungen sind immer willkommen. Auf unserer Webseite finden Sie unter „Stellenangebote“ einen eigenen Punkt für Initiativbewerbungen, wo Sie ganz einfach Ihre Informationen und Unterlagen hochladen können.
Um einen ersten Eindruck von Ihnen zu erhalten, benötigen wir vorerst nur einen aktuellen und vollständigen Lebenslauf. Für einen besseren Überblick können Sie uns auch gerne ein Motivationsschreiben, Abschlusszeugnisse, Dienstzeugnisse etc. übermitteln. Falls Sie nicht EU-Bürger:in sind, benötigen wir auch eine Arbeitsgenehmigung für Österreich (Rot-Weiß-Rot Plus Karte).
Die Abbildung zeigt die Grundstruktur der Zeitarbeit sowie die Rechtsbeziehung zwischen Überlasser, Mitarbeiter:in und Beschäftiger:
Überlasser ist, wer Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung an Dritte vertraglich verpflichtet. Der Überlasser ist somit Arbeitgeber der Mitarbeiter:innen, dies wird durch einen gültigen Dienstzettel begründet. Den Überlasser treffen trotz der Eingliederung seiner Mitarbeiter:innen in einen fremden Betrieb die vollen arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber. Er ist somit für die Auszahlung des Entgelts zuständig und verpflichtet, die Anmeldung zur Sozialversicherung durchzuführen und Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abzuführen.
Der Überlasser muss an seine Arbeitnehmer:innen bei jeder Überlassung eine schriftliche Grundvereinbarung (Dienstzettel) und eine Überlassungsmitteilung/ Einsatzmitteilung mit den wesentlichen Umständen der Beschäftigung (z. B. Name des Beschäftigerbetriebes, Art der Beschäftigung, voraussichtliche Dauer der Überlassung, Kollektivvertrag des Beschäftigers, Grundlohn, Zulagen usw.) ausstellen. Das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit muss mit der tatsächlich zu erwartenden Arbeitszeit übereinstimmen.
Der Schutz von überlassenen Arbeitskräften soll dadurch gewährleistet werden, dass die Überlassung ohne ausdrückliche Zustimmung der Arbeitnehmer:innen ausgeschlossen ist.
Beschäftiger ist, wer Arbeitskräfte eines Überlassers zur Arbeitsleistung für betriebseigene Aufgaben einsetzt. Die überlassenen Arbeitskräfte sind in den Betrieb des Beschäftigers genauso wie die Stammbelegschaft eingebunden. Der Beschäftiger hat die Weisungsbefugnis und stellt – so nicht anders vereinbart – die notwendigen Werkzeuge/Arbeitsmaterialien zur Verfügung.
Alle gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitnehmer:innenschutzes sind vom Beschäftiger auch für überlassene Arbeitskräfte einzuhalten. Solange die überlassenen Arbeitskräfte im Betrieb des Beschäftigers tätig sind, gelten dieselben in Arbeitsverhältnissen üblichen Gleichbehandlungs- und Fürsorgepflichten wie für Stamm-Mitarbeiter:innen.
Das Dreiecksverhältnis in der Arbeitskräfteüberlassung besteht zwischen dem/der Mitarbeiter:in, dem Beschäftiger/Kunden und dem Überlasser/Arbeitgeber. Der/die Mitarbeiter:in ist bei dem Überlasser/Arbeitgeber angestellt, wird aber an den Beschäftiger/Kunden zur Arbeit überlassen. Der Beschäftiger/Kunde nutzt die Arbeitskraft der Mitarbeiter:in, während der Überlasser die organisatorischen und administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Überlassung übernimmt.
Der Beschäftiger nutzt die Arbeitskräfte des Überlassers, ohne dass für ihn daraus arbeitsrechtliche Ansprüche erwachsen, da direkte vertragliche Bindungen zu den Mitarbeiter:innen fehlen.
Der Überlasser hat – wenn nichts anderes vereinbart wurde – Arbeitskräfte mit durchschnittlicher fachlicher Qualifikation und Arbeitsbereitschaft zur Verfügung zu stellen.
Zwischen dem Überlasser von Arbeitskräften und dem Beschäftigerbetrieb wird vor Arbeitseintritt von Mitarbeiter:innen ein Überlassungsvertrag abgeschlossen. In diesem Überlassungsvertrag werden Tätigkeitsbeschreibungen und Qualifikationsvoraussetzungen der überlassenen Arbeitskräfte festgelegt und es wird auch geregelt, zu welchen Bedingungen die arbeitsbereiten Arbeitskräfte zu Verfügung gestellt werden.
Grundsätzlich haftet der Überlasser nicht für Schäden (Sachschäden, Diebstähle, Personenschäden), welche die überlassene Arbeitskraft im Rahmen der Tätigkeit beim Beschäftiger anrichtet, es sei denn, dass dem Überlasser ein Auswahlverschulden nachgewiesen werden kann. Auch haftet er nicht für fehlende Leistungen fachlich und persönlich geeigneter Mitarbeiter:innen.
Einstiegsmöglichkeiten in die Arbeitswelt
Die Arbeitskräfteüberlassung kann oft als Sprungbrett dienen, um in bestimmten Branchen oder Unternehmen Fuß zu fassen. Viele Unternehmen verlassen sich auf Personaldienstleister, um qualifizierte Kandidat:innen zu finden und einzustellen. Besonders Berufseinsteiger:innen oder Personen, die in eine neue Branche wechseln möchten, ermöglicht Arbeitskräfteüberlassung oft einen schnellen Einstieg in die Arbeitswelt.
In den meisten Fällen führt eine Anstellung über Personalbereitstellung mit der Zeit zu einer festen Anstellung beim Kunden vor Ort.
Nicht öffentliche Ausschreibungen
Personaldienstleister haben oft exklusiven Zugang zu Stellen, die nicht öffentlich ausgeschrieben sind. Diese sogenannten „verdeckten“ Stellen sind oft nur durch direkte Kontakte oder Beziehungen zu Unternehmen zugänglich.
Kenntnis über den Arbeitsmarkt
Personaldienstleister haben eine tiefe Kenntnis über den Arbeitsmarkt und die arbeitsmarktbezogenen Anforderungen unterschiedlicher Branchen. Sie können Bewerber:innen daher bestmöglich beraten und sie über Positionen informieren, die diese vielleicht sonst nicht in Betracht gezogen hätten.
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Eine Beschäftigung über einen Personaldienstleister bietet vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten. Neben der praktischen Erfahrung am Arbeitsplatz bieten viele Personaldienstleister auch gezielte Schulungen und Seminare an, um die persönlichen und beruflichen Fähigkeiten der Mitarbeiter:innen zu erweitern. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Weiterentwicklung und verbessert die Karrierechancen für die Mitarbeiter:innen in verschiedenen Branchen. In Österreich sind Personaldienstleister per Gesetz dazu verpflichtet, monatlich für alle Mitarbeiter:innen einen Beitrag in den Sozial- und Weiterbildungsfond (www.swf-akue.at) einzuzahlen, wodurch den Mitarbeiter:innen kostenlose oder kostengünstige Weiterbildungsmöglichkeiten zugänglich gemacht werden.
Aufgrund des Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) und der jeweiligen kollektivvertraglichen Regelungen (für Arbeiter:innen der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung und für Angestellte der Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk, Gewerbe und in der Dienstleistung) haben überlassene Arbeitskräfte gegenüber den Stammmitarbeiter:innen der Beschäftiger keine Schlechterstellung.
Im Falle einer Übernahme durch den Beschäftiger können jedoch offene Urlaubs- und Zeitausgleichsansprüche nicht in ein direktes Dienstverhältnis beim Beschäftiger mitgenommen werden, da ein neues Dienstverhältnis abgeschlossen wird und es beim Überlasser bei einer Übernahme zur Endabrechnung des Dienstverhältnisses kommt.
Des Weiteren kann ein erhöhter administrativer Aufwand, z. B. durch doppelte Zeiterfassung oder Genehmigungsprozesse, entstehen.
Ansatzpunkte
Unternehmenskultur
Die positive Unternehmenskultur bei ASCO Engineering fördert Teamgeist, Offenheit und Wertschätzung, was zu Motivation, Engagement und einer angenehmen Arbeitsatmosphäre führt.
Karrieremöglichkeiten
Bei ASCO Engineering ergeben sich vielfältige Karrieremöglichkeiten mit direktem Einfluss, abwechslungsreichen Aufgaben und Entwicklungschancen in einer familiären Arbeitsumgebung.
Werte von ASCO Engineering
Offenheit, Ehrlichkeit und ein wertschätzender Umgang schaffen Vertrauen, stärken Beziehungen und fördern eine positive sowie respektvolle Kommunikation bei ASCO Engineering.
Ziele des Unternehmens
Team
Das Team von ASCO Engineering zeichnet sich durch Zusammenarbeit, Fachkompetenz und gegenseitige Unterstützung aus, was zu außergewöhnlichen Leistungen führt.
Struktur
Die Strukturen von ASCO Engineering fördern direkte Kommunikation, schnelle Entscheidungsprozesse und Eigenverantwortung. Dies führt zu mehr Flexibilität und Effizienz des Unternehmenserfolges.
Sicherheit
Die Arbeitsumgebung bei ASCO Engineering schafft Sicherheit und Stabilität, reduziert Unsicherheiten, fördert die Mitarbeiter:innenbindung und ermöglicht eine langfristige Karriereplanung sowie persönliche Entwicklung.
- Teil einer Unternehmensgruppe (sorgt für Sicherheit)
- Mitglied beim Verband der österreichischen Personaldienstleister
- Sehr gute Kununu-Bewertungen
- Transparente, offene Kommunikation
- Events für Mitarbeiter:innen
- Geschäftsführer ist Vortragender bei der WKO/WIFI
Bei ASCO Engineering sind Sie Teil einer etablierten Unternehmensgruppe, was Ihnen Sicherheit gibt. ASCO Engineering ist ein stolzes Mitglied der Österreichischen Personaldienstleister, dies untermauert unsere Kompetenzen im Bereich Personaldienstleistung. Weiters ist unser Geschäftsführer als Vortragender im Bereich Personalmanagement, Personaldienstleistung und Employer Branding bei der WKO und beim WIFI tätig, damit wird sichergestellt, dass ASCO Engineering immer am Laufenden bleibt und stets als kompetenter Ansprechpartner fungieren kann. Zudem haben wir ausgezeichnete Bewertungen auf Kununu, was unsere Arbeitsweise und unser Engagement wiederspiegelt. Wir legen großen Wert auf transparente und offene Kommunikation. Zudem organisieren wir regelmäßig Events für Mitarbeiter:innen, um den Teamgeist zu stärken und den Kontakt zu allen Mitarbeiter:innen zu festigen und zu pflegen.
Die Überlassungsmitteilung ist ein zusätzliches Dokument, welches zum Dienstvertrag ausgehängt wird. Darin wird man informiert, zu welchen Bedingungen man „wo“ und „wann“ arbeitet. Dieses wird je Beschäftiger ausgestellt und unter anderem findet man darin nähere Informationen zum Thema „Arbeitsort“, „Einsatz“, „Arbeitszeit“, „Gehalt“ sowie die „Dauer“ des Einsatzes beim Kunden vor Ort. Im Regelfall wird die Überlassungsmitteilung unbefristet ausgestellt und gilt pro Einsatz bei einem Beschäftiger.
Das gesamte ASCO-Engineering-Team steht Bewerber:innen, Mitarbeiter:innen und Kund:innen für alle Fragen gerne telefonisch oder per Mail unter office@asco-engineering.at bzw. office.wien@asco-engineering.at zur Verfügung.
Der Gehaltszettel wird dir von unserer Personalverrechnung am Anfang jeden Monats an die uns bekannte Mailadresse gesendet.
Dein Gehalt wird dir spätestens am letzten Werktag eines Monats überwiesen.
Ja, im Zuge von „Fit mitASCO“ veranstaltet ASCO Engineering diverse Events wie z. B. sportliche Aktivitäten, Sommerfeste, Weihnachtsfeiern etc.
Setze dich in diesem Fall unverzüglich mit ASCO Engineering in Verbindung, damit wir gemeinsam eine passende Lösung finden können.
Beginnen wir mit einem Gespräch
Kontaktieren Sie uns unter:
Standort Graz: +43 316 225352
Standort Wien: +43 1 8904735
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