Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung, Personaldienstleistung) bedeutet, dass ein Personaldienstleister (Überlasser) seine Arbeitskräfte (Zeitarbeitnehmer:innen) einem anderen Arbeitgeber (Beschäftiger) aufgrund eines Überlassungsvertrages zur Verfügung stellt.
Die überlassenen Arbeitskräfte erbringen ihre Arbeitsleistungen gegenüber dem Beschäftiger, dieser wird dadurch aber nicht zum Arbeitgeber für die überlassenen Arbeitnehmer:innen.

In Österreich unterliegt die Arbeitskräfteüberlassung den besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) und bedarf einer behördlichen Genehmigung.
Weiters regeln Kollektivverträge (für Arbeiter:innen der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung und für Angestellte der Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk, Gewerbe und in der Dienstleistung) überlassungsunabhängig den Mindestlohn bzw. -gehalt.